Es ist wohl bekannt, dass das Arbeitszeugnis ein ausschlaggebender Faktor für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch sein kann. Aber warum ist das so und was gibt es beim Zeugnis zu beachten?
Tatsache ist, dass sich Personalchefs oft nur über die Zeugnisse ein Bild über geleistete Arbeit von Stellenbewerbern machen kann. Natürlich wäre es möglich, die oder den vorigen Arbeitgeber telefonisch um Auskunft zu bitten, jedoch wird dies in der Praxis eher selten gemacht.
Was jetzt passiert, ist die wohlbekannte versteckte Sprache der Personaler untereinander, die ein scheinbar gut wirkendes Zeugnis plötzlich zu einem wertlosen Stück Papier degradieren.
Ein Beispiel:
Herr Meier hat sich sehr bemüht...
Der obige Satzbeginn - mehr braucht man gar nicht formulieren - steht für "Er wollte aber konnte nicht".
Dementsprechend sollte man sein Zeugnis immer bei einem Arbeitnehmervertreter prüfen lassen und eventuell auf Ausbesserung bestehen.
Vielleicht noch ein interessanter Schlusssatz. Sie können Ihr Zeugnis auch selbst verfassen! bzw. von Vorlagen aus dem Internet á la Bausteinkasten zusammenstellen. Manchen Arbeitgebern ist dies sogar sehr recht.